Die Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen nach §20 Sozialgesetzbuch wird von den gesetzlichen Krankenkassen ebenso wie von Ersatzkassen gefördert.
Ich bin als Anbieterin für Präventionskurse von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP), dem Dachverband der Krankenkassen, zertifiziert.
Die von mir angebotenen Präventionskurse entsprechen den Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention des GKV Spitzenverbandes als primäre Prävention und Gesundheitsförderung. Sie werden von den Krankenkassen bezuschusst.
Die Höhe des Zuschusses ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich: Manche Krankenkassen erstatten generell zwischen 60% und 100% der Kursgebühr, andere einen festen Satz. In der Regel werden zwei Kurse pro Jahr bezuschusst.
Voraussetzung für die Erstattung ist die Bezahlung des Kurses zu Beginn und eine regelmäßige Teilnahme von mindestens 80% am Kurs.
Am Ende des Kurses wird eine Teilnahmebescheinigung als PDF per Mail zugestellt, die zur Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden kann. Die Krankenkasse überweist die Bezuschussung direkt auf das Konto des Teilnehmers.
Der Besuch von Präventionskurse muss nicht vorab bei der Krankenkasse angemeldet oder vorab beantragt werden. Die genaue Höhe der Erstattung kann vorab bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden, unter Nennung der Kurs ID Nummer, die die ZPP dem Kurs vergeben hat. Alle großen Krankenkassen verfügen dafür über ein eigenes Portal und Infotelefon.
Erfahrungsgemäß erstatten private Versicherungen oft ebenfalls bis zu 100% der Kursgebühren. Es empfiehlt sich, dies vorab mit der Versicherung zu klären.
Ein Präventionskurs ist ein gefördertes in sich geschlossenes Kursformat. Verpasste Einheiten können deshalb nicht nachgeholt werden.
Eine Probestunde ist bei Präventionskursen nicht vorgesehen.
Mit der Bestätigung des Kursplatzes wird die Anmeldung verbindlich!
Ein Rücktritt von der Anmeldung bis 5 Tage vor Kursbeginn ist gebührenfrei.
Bei Rücktritt der Anmeldung ab dem vierten Tag vor Kursbeginn wird eine 50 % Stornierungsgebühr der Kursgebühr verrechnet.
Bei Rücktritt ab zwei Tage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen ist die volle Kursgebühr zu bezahlen.
Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Der ursprüngliche Teilnehmer bleibt jedoch bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung der Kursgebühr durch den Ersatzteilnehmer haftbar.
Es empfiehlt sich, bei Verhinderung an der Kursteilnahme rechtzeitig abzusagen. So besteht auch die Möglichkeit, dass ein anderer Teilnehmer von der Warteliste eventuell nachrücken kann.
Zertifikat
Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V
Hatha Yoga - entspannte Aufrichtung, aufgerichtete Entspannung
Kursleitung: Andrea Caroline Beyer (Kurs-ID KU-ST-VMC6LW)
im Studio 78, Emilienstraaße 78, 20255 Hamburg
Studio für Hatha Yoga und Beckenbodentraining - Andrea Caroline Beyer, Pferdeweide 47, 22589 Hamburg
Zertifikat
Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V
Hatha Yoga - entspannte Aufrichtung, aufgerichtete Entspannung (10 x 90 Minuten)
Kursleitung: Andrea Caroline Beyer (Kurs-ID KU-ST-7ET478)
im Ballettgymstep, Baron-Voght-Str. 73e, 22609 Hamburg
Studio für Hatha Yoga und Beckenbodentraining - Andrea Caroline Beyer, Pferdeweide 47, 22589 Hamburg
Zertifikat
Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V
Hatha Yoga für Schwangere - entspannte Aufrichtung, aufgerichtete Entspannung
Kursleitung: Andrea Caroline Beyer (Kurs-ID KU-ST-MGKDQN)
Studio für Hatha Yoga und Beckenbodentraining - Andrea Caroline Beyer, Pferdeweide 47, 22589 Hamburg
Zertifikat
Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V
Hatha Yoga nach der Geburt - entspannte Aufrichtung, aufgerichtete Entspannung
Kursleitung: Andrea Caroline Beyer (Kurs-ID KU-ST-KARSUD)
Studio für Hatha Yoga und Beckenbodentraining - Andrea Caroline Beyer, Pferdeweide 47, 22589 Hamburg
Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V bestätigt mit diesem Zertifikat, dass die Qualitätskriterien des „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands zur Umsetzung des § 20 SGB V für den o.g. Präventionskurs erfüllt sind. Das Zertifikat ist gültig bis zum 13.09.2026.